

&
weiterführende Seminare
für Damwildhalter

Nachfolgend eine Übersicht der Seminarthemen:
Durch anklicken der einzelnen Themen gelangen Sie zu den
Details
Sie können sich auch diese Übersicht im PDF-Format
herunterladen
· Grundlagenkurs:
Sachkundennachweis Teil 1
· Grünlandmanagment
im Gehege: Sachkundenachweis Teil 3
· Sachkundenachweis
Fernapplikationswaffen, Büchsenschuss & Patronenmunition
· Anschrift und Anfahrt Hofgut
Neumühle als Veranstaltungsort
· Allgemeine Bedingungen
.........
Referenten: Beate Hlawitschka, Friedrich Kotzer, Dr.
Karl E. Landfried, alle LVAV Hofgut Neumühle; Dr. Detlef Mag, Veterinärdirektor
i.R., Günter Müller, Geschäftsführer DAMWILD farming mitte-west
Das zweitägige Seminar ist Teil 1 des
Sachkundenachweises und vermittelt die Grundlagen der Damwildhaltung, die
später in ergänzenden Spezialkursen vertieft werden.
Der Grundlagenkurs endet mit einer Prüfung. Bei
bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Nach Bestehen der
Teile 2 & 3 wird die Sachkunde-Urkunde erteilt.

Inhalte:
J Tierschutz-
und tierseuchenrechtl. Vorschriften
J Das
Gehege und seine Einrichtungen, Tierverhalten
J Verdauungssystem,
Umsetzung der Nährstoffe, Fütterung
J Futtermittel:
Lagerung, Konservierung, Beurteilung
J Betriebswirtschaft
& Organisationen in der Damwildhaltung
Termin: Freitag/Samstag, - auf Anfrage bei der Geschäftsstelle -
Gebühr: ca. 120,00 Euro inklusive
Übernachtung, Verpflegung und Weinprobe am Freitagabend

„Alles muss man selbst machen....“
Referenten: LAM
Raimund Fisch, DLR Eifel
Friedrich Kotzer, LVAV
Hofgut Neumühle
Inhalte:
J Grundlagen
des Grünlandes
J Bestandsführung
J Unerwünschte
Pflanzen
J Bestimmungsübungen
im Gehege
J Maschinen
& Verfahren rund um’s Grünland
J Düngung,
Pflanzenschutz
Der Kurs endet mit einer Prüfung!
Termin: Samstag, - auf Anfrage bei der Geschäftsstelle -
Gebühr: ca. 60,00 Euro inklusive Mittagessen und
Kaffeepause
Fernapplikationswaffen,
Büchsenschuss &
Patronenmunition
Referenten: Waldemar Klein,
Forstbeamter,
Dr.
Detlef Mag, Veterinärdirektor i.R.,
Herr
Schuhmacher, Berufsgenossenschaft,
Gerhard
Stümper, DAMWILD farming mitte-west
Dieses Seminar zum Sachkundenachweis
wird vom Landesverband der Wildhalter DAMWILD farming mitte-west
veranstaltet. Die LVAV Hofgut Neumühle ist Veranstaltungsort.
Ihre Anmeldung, unter
Angabe von Name (vollständig), Adresse, Geburtsdatum, -ort und den gewünschten
Kursteil (Fernapplikationswaffe, Büchsenschuss oder beides), richten Sie bitte
per Fax oder Brief an:
Verband der Wildhalter
DAMWILD farming
mitte-west
Burgenlandstr. 7
55543 Bad Kreuznach
Tel. 0671 / 793 1124
Fax 0671 / 793 1220
Ansprechpartner sind Herr
Müller
(Geschäftsführer) und
Frau Kieser
Mit dem
Sachkundenachweis ist das nicht mehr notwendig!
Termin: - auf Anfrage bei der Geschäftsstelle -
Referenten: Beate Hlawitschka, Friedrich Kotzer,
Dr. Karl E. Landfried,
alle LVAV Hofgut Neumühle
„Wie, nur Heu? Sind Sie sicher? Ich glaube
unser Hirsch hat da ganz andere Vorstellungen vom Essen.“

Inhalte:
J Verdauungssystem
J Ansprüche
an die Fütterung
J Bedarfswerte
J Lagerung,
Konservierung & Beurteilung geeigneter Grund- und Kraftfuttermittel
J Beispiel
einer Futtermittelbeurteilung
J Beispiel
einer Rationsberechnung
Termin: Samstag, - auf Anfrage bei der Geschäftsstelle -
9:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr
Referenten: Beate Hlawitschka,
Friedrich Kotzer,
Dr.
Karl E. Landfried, alle LVAV Hofgut Neumühle
Das Seminar richtet sich
vor allem an Teilnehmer des
Seminars „ Futter &
Fütterung“.
Aufbauend auf das Seminar
„Futter & Fütterung“ sollen die dort vermittelten Inhalte vertieft und
anhand praktischer Übungen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden,
eigenständig Futtermittel zu beurteilen und Rationen zu berechnen.
Inhalte:
J Auswahl
geeigneter Futtermittel
J
Praktische
Übungen zur Rationsgestaltung
J Übungen
zur Futtermittelbeurteilung
J
Rationsberechnungen





Termin: bei entsprechend großer Nachfrage an einem Samstag, 9:30 Uhr bis
ca. 17:00 Uhr
Gebühr: ca. 50,00 Euro inklusive Mittagessen und Kaffeepause
Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung

Herausgeber:

Lehr-
und Versuchsanstalt für Viehhaltung
67728
Münchweiler/Alsenz
Telefon: 06302 / 603-0
Email: info@neumuehle.bv-pfalz.de
Internet:
http://www.bv-pfalz.de/
Und
so finden Sie uns:
J A 6, Abfahrt Enkenbach-Alsenborn, B 48 Richtung Winnweiler/Rockenhausen
J
A
63, Abfahrt Winnweiler, der Ausschilderung „Neumühle“ folgen
J nächster Bahnhof Münchweiler/Alsenz (2 km)

¨
Die
Teilnehmerzahl ist bei allen Seminaren begrenzt. Nur schriftliche
Anmeldungen sind verbindlich und werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Mit
der verbindlichen Anmeldung werden die Gebühren fällig.
¨
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht!! Wir benachrichtigen Sie nur
dann, wenn das Seminar bereits belegt ist oder nicht stattfindet.
Gegebenenfalls merken wir Sie für ein Wiederholungsseminar vor.
¨
Abmeldungen
müssen immer schriftlich an die LVAV Hofgut Neumühle gerichtet werden. Für die
eventuelle Berechnung anteiliger Lehrgangsgebühren (siehe allgemeine
Geschäftsbedingungen) ist der Posteingang maßgeblich.
¨
Aus
organisatorischen Gründen bitten wir um Überweisung der Seminargebühren bis
spätestens zwei Wochen vor Seminartermin auf das Konto 59, BLZ 540 502 20
bei der Kreissparkasse Kaiserslautern.
¨
Die
LVAV Hofgut Neumühle unterhält einen Internatsbetrieb mit angeschlossener
Küche. Diese kann für das angebotene Mittagessen Vegetarier berücksichtigen,
wenn dies auf der Anmeldung vermerkt wird.
¨
Auf
dem Einrichtungsgelände sind Hunde an der Leine zu führen. Nicht gestattet ist
es, Hunde in die Räume der Einrichtung mitzubringen!
¨
Zukünftig
wollen wir unsere Programme auch per E-Mail versenden und erweitern unsere Adressdateien
um diese Daten. Bitte vermerken Sie daher bei der Anmeldung auch Ihre Email
Adresse.
¨ Wir bitten dringendst um Kenntnisnahme und Beachtung der allgemeinen Geschäftsbedingungen! Diese werden mit der verbindlichen Anmeldung anerkannt.
Allgemeine Bedingungen des Bezirksverbands Pfalz
zur Durchführung
von Lehrgängen und Nutzung besonderer Einrichtungen
der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung Hofgut Neumühle
1. Allgemeines
Die
Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung Hofgut Neumühle (LVAV) ist eine
Einrichtung des Bezirksverbands Pfalz. Sie führt im Rahmen Ihrer Aufgaben Aus-,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
(Lehrgänge) für die Bereiche Landwirtschaft und Verbraucherbildung durch.
Hierfür stellt sie die einrichtungseigenen Sachmittel, Räume (inkl.
Lehrwerkstätten) und i.d.R. das Personal zur Verfügung. Darüber hinaus kann die
LVAV besondere Einrichtungen (Schlachtraum, Lehrsäle, etc.) Dritten zur Nutzung
überlassen, sofern dies dem Satzungszweck nicht widerspricht.
Die
nachstehenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
LVAV und Lehrgangsteilnehmerinnen/Lehrgangsteilnehmern sowie die Nutzung von
besonderen Einrichtungen durch Dritte. Soweit die Allgemeinen Bedingungen
nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Anmelde- und Zulassungsverfahren
Anmeldungen zu Lehrgängen müssen grundsätzlich
schriftlich erfolgen (per Briefpost, Telefax oder E-Mail). Mündliche Anmeldungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Anträge auf Nutzung der besonderen Einrichtungen können sowohl mündlich als
auch schriftlich erfolgen.
Ein Anspruch auf Durchführung eines bestimmten
Lehrganges bzw. auf Zulassung zu einem bestimmten Lehrgang sowie auf Nutzung
der besonderen Einrichtungen besteht nicht.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag mit Teilnehmerinnen/Teilnehmern an
Lehrgängen kommt mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung und der Annahme
durch die LVAV zustande. Benachrichtigungen der Teilnehmer/innen erfolgen nur,
wenn Lehrgänge bereits belegt sind, verschoben werden oder ausfallen bzw. bei
Nichtannahme der Anmeldung. Diese Mitteilungen erfolgen grundsätzlich
schriftlich oder, sofern dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein
sollte, mündlich. Schriftliche Anmeldebestätigungen werden nur auf Anfrage der
Teilnehmer/innen ausgestellt.
Ein Vertrag kommt auch durch die schriftliche
Bestätigung der Aufnahme in einen Lehrgang im Rahmen der überbetrieblichen
Ausbildung zustande.
Der Vertrag über die Nutzung besonderer Einrichtung
kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme des Antrags zustande (per
Briefpost, Telefax oder E-Mail).
Mit der verbindlichen Anmeldung bzw. der
Bestätigung über die Überlassung besonderer Einrichtungen zur Nutzung werden der
Anspruch der LVAV auf Zahlung der festgesetzten Entgelte sowie die Allgemeinen
Bedingungen anerkannt.
4. Rücktritt
Teilnehmer/innen an
Lehrgängen bzw. Nutzer/innen besonderer Einrichtungen können durch schriftliche
Erklärung gegenüber der LVAV von dem Vertragsverhältnis zurücktreten.
Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 bis 1
Kalendertag(en) vor Lehrgangsbeginn bzw. Beginn der vereinbarten Nutzungszeit
einer besonderen Einrichtung sind von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern bzw.
Nutzerinnen/Nutzern 50 v.H., danach 100 v.H. des Lehrgangs- bzw.
Nutzungsentgelts zu entrichten.
Bereits gezahlte Lehrgangs- bzw. Nutzungsentgelte
werden unter Abzug der vorgenannten Beträge erstattet.
Die
LVAV kann Lehrgänge wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten oder aus
anderen dringenden Gründen absagen und damit vom Vertrag zurücktreten. In
diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche
gegen die LVAV sind ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn eine Überlassung der
Nutzung besonderer Einrichtungen aus Gründen, die von der LVAV nicht zu
vertreten sind, nicht erfolgen kann.
5. Entgelte
Die Entgelte bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
6. Fälligkeit
Die Entgelte für Lehrgänge sind bis spätestens 10
Tage vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. In Ausnahmefällen kann vereinbart
werden, dass die Zahlungen bei Lehrgangsbeginn erfolgen.
Für die Nutzung besonderer Einrichtungen sind die
Entgelte bis zum 1. Nutzungstag zu entrichten.
7. Organisatorische Änderungen und Haftung der LVAV
bei Lehrgängen
Die
LVAV behält sich bei Lehrgängen aus organisatorischen oder technischen Gründen
notwendige Änderungen der Lehrgangstermine, der Lehrgangsorte oder bei den
Dozentinnen/Dozenten vor.
Die
LVAV haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge, Auswahl und
Kontrolle der Dozentinnen/Dozenten sowie für die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung. Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche beschränken sich
auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgelts.
Für
Unfälle während der Lehrgänge und auf dem Weg zur oder von der Lehrgangsstätte
sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen
aller Art übernimmt die LVAV, auch bei Veranstaltungen für Kinder und
Jugendliche, keine Haftung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus einer
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Zugangswege zu den
Lehrgangsstätten sowie die Haftung der LVAV als Grundstückseigentümerin für
den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836 BGB.
8.
Haftung der Nutzer/innen
Im Rahmen der
Nutzungsüberlassung besonderer Einrichtungen haftet die/der Nutzer/in für alle
Schäden, die der LVAV durch die Nutzung an den überlassenen Einrichtungen,
Geräten und Zugangswegen entstehen.
Die/der Nutzer/in stellt
die LVAV von etwaigen Haftungsansprüchen ihrer/seiner Mitglieder, Bediensteten
oder Beauftragten, der Besucher ihrer/seiner Veranstaltungen und sonstiger
Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der
überlassenen Einrichtungen sowie der Zugänge zu Räumen und Anlagen stehen.
Die/der Nutzer/in verzichtet auf eigene
Haftpflichtansprüche gegen die LVAV und für den Fall der eigenen
Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die LVAV
und deren Bedienstete oder Beauftragte.
Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen,
fallen nicht unter diese Reglung. Unberührt bleibt auch die Haftung der LVAV
als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gem. § 836
BGB.
9. Hausordnung
Die jeweils gültige Unterrichts- und Hausordnung
der LVAV ist zu beachten.
10. Datenschutz
Die Teilnehmer/innen an
Lehrgängen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist. Die
Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird
zugesichert.
11. Inkrafttreten
Diese allgemeinen
Bedingungen treten ab dem 01.12.2005 in Kraft und ersetzen alle bisherigen.